Transport-Bestimmungen
Das Transportangebot des Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) in Basel und Bern bezieht sich auf Fahrten in der ganzen Schweiz oder ins nahe Ausland. Für regionale Transporte steht der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) nicht zur Verfügung.
Der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) steht allen behinderten und betagten Personen zur Verfügung, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur schlecht benutzen können und welche Aktivmitglieder des Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) sind.
Transportaufträge sind dem Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) mindestens 15 bis 20 Arbeitstage im Voraus bekannt zu geben.
Bei kurzfristigen Bestellungen oder Änderungen wird keine Transportgarantie übernommen. Daueraufträge werden nicht entgegengenommen.
Transport-Bestimmungen
Das Transportangebot des Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) in Basel und Bern bezieht sich auf Fahrten in der ganzen Schweiz oder ins nahe Ausland. Für regionale Transporte steht der BFT Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) nicht zur Verfügung.
Der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) steht allen behinderten und betagten Personen zur Verfügung, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur schlecht benutzen können und welche Aktivmitglieder des Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) sind.
Transportaufträge sind dem Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) mindestens 15 bis 20 Arbeitstage im Voraus bekannt zu geben.
Bei kurzfristigen Bestellungen oder Änderungen wird keine Transportgarantie übernommen. Daueraufträge werden nicht entgegengenommen.
Transport-Bestimmungen im Überblick
Annullationen / Verspätungen
Wird ein Transport kurzfristig annulliert, so werden 50% des Fahrpreises (mind. CHF 50.-) vom BFT Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) in Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind Annullierungen aus folgenden Gründen: bei Erkrankung, Unfall oder bei einem Todesfall in der Familie.
Bei Ausfall des Fahrzeuges durch Unfall oder Panne kann der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) den Fahrauftrag kurzfristig annullieren.
Kann ein Transport aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder eines Staus nicht pünktlich ausgeführt werden, entsteht gegenüber dem Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) kein Anspruch auf Entschädigung.
Bei Panne oder Unfall während der Fahrt wird der Weitertransport durch den Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) gewährleistet.
Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden
Dauert der Einsatz des ehrenamtlichen Chauffeurs mehr als 4 Stunden, so hat er Anrecht auf eine Verpflegungsentschädigung von CHF 20.-. Bei Hin- und Rückfahrt am selben Tag erhält der Chauffeur Fr. 40.-, sofern die gesamte Fahrdauer mehr als vier Stunden dauert. Diese Entschädigungen werden zusammen mit dem Fahrpreis in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird jeweils nach Abschluss der Fahrt(en) am Ende des Monats versandt.
Preisreduktionen
Ab zwei Personen vom gleichen Abfahrtsort reduziert sich der Fahrpreis auf 75% pro Fahrgast.
Nichtmitglieder bezahlen für eine Schnupperfahrt einen Zuschlag von 10% auf den Fahrpreis.
Pflegeleistungen
Benötigt der Fahrgast ständig Pflege, muss er für die geeignete Begleitperson besorgt sein. Der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) kann keine Pflegeleistungen übernehmen.
Versicherung
Preise Behinderten-Fern-Transport (Schweiz)
- Fahrpreis Hin- und Rückfahrt (gleich 2 Fahrten): SBB Tarif 1. Klasse (Mindestpreis CHF 30.-)
- Fahrpreis Hin- und Rückfahrt Begleitperson: pauschal CHF 40.-
- Verpflegungsentschädigung Chauffeur ab 4 Stunden: CHF 20.-
- Wartezeit Chauffeur pro Transport: CHF 30.-
- Kurzfristige Annullation: Verrechnung von 50% des Fahrpreises (mind. CHF 50.-)
Preise Behinderten-Fern-Transport (Schweiz)
- Fahrpreis Hin- und Rückfahrt (gleich 2 Fahrten): SBB Tarif 1. Klasse (Mindestpreis CHF 30.-)
- Fahrpreis Hin- und Rückfahrt Begleitperson: pauschal CHF 40.-
- Verpflegungsentschädigung Chauffeur ab 4 Stunden: CHF 20.-
- Wartezeit Chauffeur pro Transport: CHF 30.-
- Kurzfristige Annullation: Verrechnung von 50% des Fahrpreises (mind. CHF 50.-)

